CSU zur Lockerung der Maskenpflicht im Radverkehr in Augsburg
Die städtische Allgemeinverfügung, die auf Grundlage der bayerischen Regelung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erfolgte, wurde im Hinblick auf den Fahrradverkehr angepasst.
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Es geht hier auch um die Gleichbehandlung unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit