Vergabe der Einfamilienhaus-Grundstücke in der Schillstraße erfolgt zu einem Drittel im Erbbaurecht
Im Wirtschaftsausschuss fiel heute der Beschluss, dass zwischen der Kleingartenanlage Griesle und der Schillstraße zwölf Grundstücke für den Bau von Einfamilienhäusern vergeben werden - nach Verhandlungen der GRÜNEN Fraktion - vier davon im Erbbaurecht.
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Mit dem Erbbaurecht stellen wir die Grundstücke für in der Regel 99 Jahre zur Bebauung und Nutzung zur Verfügung