Kooperativer Ganztag: Schule und Jugendhilfe Hand in Hand für mehr Bildungsgerechtigkeit
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter sieht ab 2026 ein bedarfsgerechtes ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Grundschulkinder vor. Demnach haben Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 einen stufenweisen Rechtsanspruch auf eine ganztägige kostenfreie Betreuung.
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Die Ganztagsbildung wird somit zum Lern-, Spiel- und Erlebnisort.