Einrichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle für queere Menschen
Seit 2017 dürfen Lesben und Schwule heiraten, ein Antidiskriminierungsgesetz soll seit 2006 vor Benachteiligung schützen. Unbestreitbar sind in den letzten etwa 20 Jahren erhebliche Fortschritte in der (rechtlichen) Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*- und Inter*-Personen gelungen. Dennoch sind Menschen, die sich als queer identifizieren, in unserer Gesellschaft häufig Diskriminierung und auch Gewalt ausgesetzt, wie man zuletzt bei Übergriffen am Augsburger CSD oder auch bei der Gewalttat in Oslo sehen musste.
mehr