Städteinitiative Tempo 30

Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthalts¬qualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten, so auch in Augsburg, ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies bedeutet ebenfalls: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen – es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet.

Für die Änderung wird ein neuer straßenverkehrsrechtlicher Rahmen benötigt, der es Städten ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten. Die Wahlfreiheit bleibt also immer bei der Kommune, was auch Ausdruck der kommunalen Planungshoheit ist.

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