Lebenswerte Stadt - Prüfung weiterer Tempo 30 Zonen

Die neue StVO greift nicht alle Forderungen der Kommunen zum Tempo 30 auf, aber eröffnet neue Erprobungsmöglichkeiten – vor allem vor Spielplätzen, Schulen, Kindertagesstätten und Altenheimen – und erlaubt es, die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes stärker in die Abwägung einfließen zu lassen. 

Auch bisher besteht schon der Wunsch nach Einführung von Tempo 30 in verschiedenen Straßen von Seiten der Politik sowie der Bürger und Bürgerinnen. Eine Einführung scheitert heute häufig an den rechtlichen Vorgaben der StVO. Mit der neuen StVO gibt es mehr Erprobungstatbestände, die nun in der Praxis überprüft werden müssen.

Zum Antrag …

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