Historische Viertel für zukünftige Generationen schützen statt abreißen
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfte ein Abbruch, eine Änderung oder eine Nutzungsänderung einer zusätzlichen Genehmigung durch die Stadt Augsburg. So behielten wir die Kontrolle über die baulich wertvollen und stadtteilprägenden Objekte in den Vierteln unserer Stadt.