Haus des Jugendrechts in Augsburg
Den Belangen junger Menschen kommt in Augsburg ein sehr wichtiger Stellenwert zu. Entscheidend ist, junge Menschen in ihrer Ganzheit und konkreten Lebenssituation zu betrachten und ihnen Raum und Gehör zu geben. Diese zugewandte Sichtweise auf Belange junger Menschen muss sich auch bei der Bewältigung strafrechtlich relevanten Verhaltens und bei Konflikten im sozialen Umfeld bewähren. Gerade hier ist schnelles Handeln und sachgerechte Hilfe und Intervention auf Basis einer professionellen, empathischen Jugendarbeit gefragt.
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass sich hier die Errichtung von „Häusern des Jugendrechts“ sehr bewährt hat. Mit unserem Antrag möchten wir eine solche Umsetzung auch in Augsburg erreichen.
In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe, ordnungsrechtlicher Jugendschutz, Kommunalpräventive Räte und Täter-Opfer-Ausgleich behördenübergreifend und gemeinsam unter einem Dach. Diese kurzen Wege machen möglich, zeitnah und sachgerecht mit Begleitung und Unterstützung bei Strafverfahren zu reagieren, in die Jugendliche und Heranwachsenden involviert sind. Auf der Grundlage des Erziehungsgedankens, der im Jugendstrafrecht verankert ist, können so umgehend Angebote gemacht und Lösungswege aufgezeigt werden.