Faktencheck: Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bayern hat als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Dazu hat der Freistaat den Dienstleister PayCenter beauftragt. Dieser stellt die Karten und die Software zur Administration der Karte zur Verfügung. Alle Kosten werden vom Freistaat Bayern getragen.
Die Stadt Augsburg war in der zweiten Umsetzungsrunde dabei und hat Mitte Mai 2024 mit der Verteilung der Bezahlkarten begonnen. Dazu hatte man im Vorfeld 2.500 Karten bestellt – bewusst auf Vorrat, um flexibel auf die im Fluchtgeschehen oftmals sehr dynamischen Entwicklungen reagieren zu können.
Alle Personen ab 14 Jahren, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, bekommen eine eigene Bezahlkarte. Bislang wurden insgesamt 427 Karten verteilt (Stand: 08.07.2024). Damit wurden knapp drei Viertel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger mit Karten versorgt.
In der Vergangenheit hat die Stadt Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ihre Leistungen auf ein Girokonto überwiesen oder bar ausbezahlt. Jetzt werden sie als Guthaben auf die Bezahlkarte überwiesen. Der aktuelle Kontostand kann jederzeit online unter meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarte-App eingesehen werden.
Die Bezahlkarte funktioniert wie eine Bankkarte – nur ohne, dass Gebühren für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger anfallen. Sie können mit der Karte in allen Geschäften bezahlen, die Mastercard akzeptieren. Der Kauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Allerdings ist die Verwendung bei Geldübermittlungsdiensten wie Western Union oder MoneyGram gesperrt.
Außerdem ist die Bezahlkarte auf den erlaubten Aufenthaltsbereich beschränkt. Dieser ist ebenfalls online unter meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarte-App einsehbar. In Ausnahmefällen kann eine Bezahlung auch an anderen Orten erlaubt werden (zum Beispiel bei Anwalts- oder Behördenbesuchen).
Jede Person kann monatlich bis zu 50 Euro von der Bezahlkarte abheben. Das funktioniert kostenlos an Bankautomaten und in vielen Geschäften an der Kasse. Abhebungen sind jedoch nur zweimal im Monat möglich. Danach ist die Karte für weitere Auszahlungen gesperrt.
Überweisungen sind über die Bezahlkarte nur in bestimmten Fällen erlaubt, zum Beispiel für Anwaltsrechnungen oder Zahlungen in Sozialkaufhäusern.
In bestimmten Fällen ist auch das Lastschriftverfahren möglich, zum Beispiel für Handyverträge, ÖPNV-Anbieter, WLAN-Voucher und Verträge im Fitnessstudio oder Mitgliedsbeiträge im Sportverein.
Erweiterungen des Geltungsbereichs, die Genehmigung von Überweisungen oder Lastschriftverfahren werden vom Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung ausgeführt.
Eine vorübergehende Sperrung der Karte bei Verlust oder Diebstahl ist online unter meine.bezahlkarte.eu oder telefonisch unter der Sperrhotline 116116 auf Deutsch oder Englisch möglich. Der endgültige Verlust ist dem Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) zu melden.
Außerdem gibt es online unter meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarte-App einen Support Chat, der in mehreren Sprachen verfügbar ist. Auch ein Telefonbot ist in über 100 Sprachen immer erreichbar.
Bislang sind keine grundsätzlichen Probleme bei der Umstellung auf oder der Nutzung von der Bezahlkarte in Augsburg bekannt.
Die Stadtkasse kann durch die Bezahlkarte ihre Bargeldbestände reduzieren. Ansonsten ist kein weiterer Mehraufwand entstanden – insofern musste auch kein zusätzliches Personal eingestellt werden.
Das Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung hat proaktiv zwei Informationsveranstaltungen (am 08.05.2024 und am 05.06.2024) für die im Geflüchtetenbereich tätigen Institutionen anberaumt und durchgeführt. Alle Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten hierin bzw. im Nachgang per E-Mail beantwortet werden. Weitere Rückfragen halten sich in Grenzen.
Unser Fazit: Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns ein richtiges Instrument, um die Bezahlung von Schlepperbaden und Geldtransfers ins Ausland zu verhindern. Die Asylbewerberleistungen sollen das Existenzminium der Geflüchteten hier in Augsburg sichern und nicht anderen dienen. Die Empfängergruppe besitzt die Bezahlkarte nur bis zur Anerkennung. Die Kritik an der Karte läuft dem Entwicklungsstand hinterher: Zum einen sind der Verwaltung keine substanziellen Beschwerden bekannt – immerhin haben bereits mehrere hundert Leistungsempfängerinnen und -empfänger die Karte in Gebrauch –, zum anderen hat der Freistaat den Kommunen Freiraum gegeben, um Härtefällen gerecht werden zu können. Die Verwaltung hat aus unserer Sicht einen guten Job gemacht: Sie hat sich rechtzeitig gemeldet, um noch Einfluss nehmen zu können, hat das neue System referatsübergreifend – auch mit der Stadtkasse – gut organisiert. Wir lassen uns die Bezahlkarte weder von Linksaußen schlecht machen noch diese von Rechtsaußen vereinnahmen; unsere Politik hat Maß und Mitte und ist vernünftig für die Menschen selbst und für das Gemeinwesen!